Verfahrensregeln in Zeiten der Corona-Pandemie

Sehr geehrte Studierende,

der Zentrale Prüfungsausschuss für Lehramt hat folgende Verfahrensregeln in Zeiten der Corona-Pandemie beschlossen:

1) Sonderrücktrittsrecht für Prüfungen aus dem WiSe 2019/20
Ausstehende Klausuren und mündliche Prüfungen aller Art aus dem letzten Wintersemester werden, soweit nicht bereits geschehen, zu nächster sich entsprechend den fachlichen Erfordernissen und der Situation der Prüfenden und der zu Prüfenden bietender Gelegenheit, wenn möglich, nachgeholt. Sie werden nach Absolvierung dem Wintersemester zugerechnet. Ist die Durchführung von Seiten des Studierenden oder von Seiten des Prüfenden nicht möglich, wird für die Prüfung ein anerkannter Rücktritt gewährt.
Dieser Rücktritt muss vom Prüfenden bzw. vom Studierenden beim ZPA per Mail angezeigt werden.

2) Abgabefrist für schriftliche Prüfungsleistungen aus dem WiSe 2019/20
Aufgrund der nur teilweisen Wiedereröffnung der Universitätsbibliothek, andere durch die Virus-Pandemie verursachte Probleme und die Anfertigungszeit der Hausarbeiten während der Vorlesungszeit verschiebt sich die Abgabefrist für Hausarbeiten und andere schriftliche Prüfungsleistungen, außer Klausuren, auf Samstag, den 06.06.2020.
In begründeten Härtefällen (mangelnde Kinderbetreuung, BAföG-Empfänger, Stipendiaten) ist eine Verlängerung der Abgabezeit um weitere vier Wochen möglich.
Der Antrag auf Fristverlängerung (Formular Homepage), inkl. der entsprechenden Nachweise, ist im ZPA vor dem 06.06.2020 einzureichen bzw. per Mail zu übermitteln.

HINWEIS: Alternativ können Sie auch einen anerkannten Rücktritt in Anspruch nehmen. Ihnen entstehen dadurch keine Nachteile. Sie verlieren keinen Versuch und können die HA/Berichte bis Ende des SoSe 2020 abgeben (siehe Hinweise Punkt 3 „Anerkannter Rücktritt“).
Bitte informieren Sie zusätzlich Ihren Prüfenden über Ihr Vorgehen!

3) Sonderrücktrittsrecht für Prüfungen im SoSe 2020
Eine Pflicht zur erstmaligen Anmeldung oder zur Wiederholung von Prüfungen besteht im aktuellen Sommersemester nicht.

Anerkannter Rücktritt:
Wollen Studierende die Wiederholungsprüfung im SoSe 2020 nicht wahrnehmen, können sie bis zum Termin der Prüfung von der Prüfung zurücktreten (sonst nur begründet möglich).
Dieser Rücktritt muss vom Studierenden beim ZPA per Mail angezeigt werden.

Rücknahme der Prüfungsanmeldung:
Haben sich Studierenden in der aktuellen Prüfungsanmeldephase (01.06. bis 29.06.2020) erstmalig für eine Prüfung angemeldet, können Sie die Anmeldung bis zum Termin der Prüfung zurücknehmen (sonst nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich).
Diese Rücknahme muss vom Studierenden beim ZPA, wie gehabt, per Formular/Mail (siehe Homepage) angezeigt werden.

4) Abbruch Prüfung aus technischen Gründen
Kann eine Prüfung aus technischen Gründen nicht abgeschlossen werden, so gilt sie als nicht unternommen. Online-Prüfungen, die aus technischen Gründen kurzzeitig unterbrochen werden müssen, können weitergeführt und abgeschlossen werden, sobald die Wiederaufnahme technisch möglich ist. Dies muss im Prüfungsprotokoll vermerkt werden.

5) Delegation ans ZPA
Die von Amts wegen durch den ZPLA zu erteilenden Genehmigungen gemäß den vorstehenden Bestimmungen dieses Beschlusses werden an das ZPA delegiert.
Anträge, die positiv entschieden werden können, werden an das ZPA delegiert. Alle anderen Anträge werden dem ZPLA zur Entscheidung vorgelegt.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr ZPA

 


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