Regelungen für Prüfungsleistungen im Wintersemester 2022/2023

Das Rektorat hat beschlossen, die Ausnahmeregelungen gemäß §1a der RPO-LA zum Wintersemester 2022/2023 aufzuheben.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

In Bezug auf Ihre Prüfungen gilt nun:

  • Prüfungsform gemäß SPSO (keine Ersatzleistungen)
  • Prüfungsleistungen werden regulär bewertet
  • KEINE erweiterten Rücktrittsmöglichkeiten bis zum Prüfungsbeginn

 

Welche Möglichkeiten habe ich zur Abmeldung einer Prüfung nach der Prüfungsanmeldephase?

Rücknahme der Prüfungsanmeldung

  • gilt nur für Prüfungen, die erstmalig angemeldet wurden
  • gilt nicht für semesterbegleitende Prüfungen
  • Frist: bis spätestens 14 Tage vor dem regulären Prüfungstermin
  • weitere Infos finden Sie hier

Krankheitsnachweis (Eine AU-Bescheinigung ist nicht ausreichend!)

  • gilt für alle Prüfungen mit festem Prüfungstermin (bspw. Klausuren & mündliche Prüfungen)
  • bei schriftlichen Arbeiten (bspw. HA) wird die Bearbeitungszeit verlängert, die Prüfung wird aber nicht abgemeldet
  • Frist: unverzüglich; vorab per E-Mail möglich, jedoch muss das Original umgehend nachgereicht werden, ansonsten ist eine Bearbeitung nicht möglich
  • weitere Infos finden Sie hier

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr ZPA


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