Formular für den Krankheitsnachweis

Können Sie aufgrund einer Erkrankung nicht an einer Modulprüfung teilnehmen, ist beim ZPA ein Antrag auf Prüfungsrücktritt aufgrund von Krankheit zu stellen. Hierfür ist unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, das vollständig ausgefüllte Formular für den Krankheitsnachweis - im Original - im ZPA einzureichen.

Schicken Sie uns als Vorabinformation den Krankheitsnachweis eingescannt per Mail. Zur Glaubhaftmachung muss jedoch der Originalnachweis unverzüglich im ZPA nachgereicht bzw. mit der Post an das ZPA gesendet werden.

Haben Sie vom ZPA per Bescheid bereits die Mitteilung erhalten, dass von Ihnen nur noch ein amtsärztliches Attest zur Glaubhaftmachung einer Erkrankung akzeptiert wird, ist dieses zusätzlich zum o.g. Formular im ZPA einzureichen.

Ist ein von Ihnen zu betreuendes Kind erkrankt und Sie können aus diesem Grund nicht an einer Prüfung teilnehmen, reichen Sie zusammen mit dem Krankheitsformular bitte die ärztliche Bescheinigung über die Erkrankung des Kindes und eine Kopie der Geburtsurkunde im ZPA ein.

Prüfen Sie das Formular vor der Abgabe beim ZPA bitte auf Vollständigkeit, d.h. sind die Angaben zu Ihrer Person vollständig; hat der Arzt/die Ärztin das Formular unterschrieben und gestempelt; ist die zweite Seite enthalten; sind die Angaben zur Modulprüfung lückenlos (Titel, Prüfer/in, Prüfungsform und -datum). 

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Vorlage von ärztlichen Bescheinigungen mit nachträglichen Änderungen, die nicht erkennbar der Ärztin/ dem Arzt oder dem Praxispersonal zugeordnet werden können, ohne Weiteres nicht zur Glaubhaftmachung geeignet sind. Die Universität Rostock behält sich vor, im Einzelfall strafrechtliche Schritte einzuleiten. Strafbare Handlungen können zudem zur Exmatrikulation führen.

Zum Download des Formulars (pdf) klicken Sie bitte auf das Bild.