Wiederholungsprüfungen sind zukünftig selbstständig anzumelden!

Sehr geehrte Lehramtsstudierende,

am 01.04.2020 haben wir Ihnen bereits per Rundmail mitgeteilt, dass die neue Rahmenprüfungsordnung (RPO-LA 2019), inkl. 1. Änderungssatzung, ab dem Sommersemester 2020 in Kraft tritt. Nun wurde auch die 2. Änderungssatzung zur RPO-LA 2019, die zum 01.10.2020 in Kraft tritt, veröffentlicht.

Bitte informieren Sie sich eingehend über die 2. Änderungssatzung!
Auch diese ist ab sofort  auf der Homepage des ZPA unter Ordnungen zu finden.

Vor allem für die Studierenden ergibt sich eine grundlegende Änderung:

Wiederholungsprüfungen sind zukünftig selbstständig anzumelden!
Bitte lesen Sie sich die Änderungen zu Wiederholungsprüfungen aufmerksam durch - vor allem zu den Fristen.
Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen (nach Nichtbestehen, Krankmeldung, Rücktritt, Freiversuch) ist von Ihnen ab dem Wintersemester 2020/21 selbstständig während der Prüfungsanmeldephasen vorzunehmen.
Die Prüfungsanmeldephasen finden zweimal im Jahr (Dez/Jan und Mai/Juni) statt. Über den genauen Zeitraum informiert das ZPA frühzeitig unter Aktuelle Meldungen.
D.h. das ZPA nimmt KEINE automatischen Anmeldungen zu Prüfungen mehr vor.

Daher wurden die aktuellen Anmeldungen zu Wiederholungsprüfungen zum Wintersemester 2020/21 bei allen Lehramtsstudierenden gelöscht. Sie sehen ab sofort keine automatische Anmeldungen mehr im Prüfungsportal.
Ausgenommen sind in diesem Semester noch die Anmeldungen zu zeitnahen Wiederholungsterminen (im Sept/Okt/Nov).

Die Homepage des ZPA wird in den kommenden Wochen sukzessiv überarbeitet, so dass Sie anschließend alle Änderungen finden können.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr ZPA

 


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