Sonderreglungen aufgrund der Corona-Pandemie für Prüfungen im Wintersemester 2020/2021

Aufgrund der aktuellen Situation hat das Rektorat beschlossen, dass der Zustand höherer Gewalt für das Wintersemester 2020/2021 vorliegt.
Die RPO-LA, 3.ÄS regelt die Durchführung von Prüfungen in so einem Fall.

Konkret gilt für ALLE Prüfungen (alle Prüfungsformen, reguläre Versuche, Wiederholungen, Freiversuche):

Prüfungen, die mit „nicht bestanden“ gewertet werden oder angemeldete Prüfungen, die nicht angetreten werden („nicht erschienen“), erhalten automatisch einen anerkannten Rücktritt!
Die Eintragung des Rücktrittes im Prüfungsportal erfolgt, sobald wir die Rückmeldung des/r jeweiligen Prüfer*in erhalten haben.
D.h. es müssen KEINE gesonderten Anträge auf Rücknahme der Prüfungsanmeldung / auf anerkannten Rücktritt gestellt oder Krankheitsnachweise eingereicht werden.

Ausnahme:
Täuschungsversuche werden weiterhin mit „nicht bestanden“ oder 5,0 bewertet.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Ihr ZPA


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