Prüfungsanmeldephase l Schließzeiten l Wiederholungsprüfungen l Freiversuchsregelung

Prüfungsanmeldephase vom 07.12.2020 bis 04.01.2021
ALLE Modulprüfungen (reg. Versuche/Wiederholungen/Freiversuche), welche Sie im Wintersemester 2020/21 absolvieren möchten, sind vom 07.12.2020 bis 04.01.2021 anzumelden. Die Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das Prüfungsportal.

Schließzeiten über Weihnachten/Neujahr
Bitte beachten Sie, dass in der Zeit vom 24.12.2020 bis einschließlich 03.01.2021 das Büro des ZPA´s nicht besetzt ist. Wichtige Anträge und Probleme bei der Anmeldung von Prüfungen melden Sie uns bitte dennoch per Mail. Ausschlaggebend für die Bearbeitung ist das Eingangsdatum. Um jedoch eine zügige Bearbeitung sicherzustellen, melden Sie Probleme bei der Anmeldung oder nicht verfügbare Prüfungen möglichst zu Beginn der Anmeldephase und nicht erst am letzten Tag der Anmeldephase.

Wiederholungsprüfungen sind zukünftig selbstständig anzumelden! RPO LA 2019, §14
Bitte lesen Sie sich die Änderungen zu Wiederholungsprüfungen aufmerksam durch - vor allem zu den Fristen.
Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen (nach Nichtbestehen, Krankmeldung, Rücktritt, Freiversuch) ist von Ihnen ab dem Wintersemester 2020/21 selbstständig während der Prüfungsanmeldephasen vorzunehmen.
Die Prüfungsanmeldephasen finden zweimal im Jahr (Dez/Jan und Mai/Juni) statt. Über den genauen Zeitraum informiert das ZPA frühzeitig unter Aktuelle Meldungen.
D.h. das ZPA nimmt KEINE automatische Anmeldung zu Prüfungen mehr vor.

Neue Freiversuchsregelung ab WiSe20/21 RPO LA 2019, 2.ÄS - §23
Bisher galt: Freiversuche können für bis zu einem Drittel der in die Endnote eingehenden Leistungspunkte (abzüglich der Abschlussarbeit) in Anspruch genommen werden. Sie müssen beim Prüfungsamt/Studienbüro beantragt werden.
Neu gilt: Jede Modulprüfung, die zum Regeprüfungstermin erstmalig unternommen wird, wird automatisch als Freiversuch gewertet. Die erneute Anmeldung zur Modulprüfung (auch Verbesserungsversuche) muss SELBSTSTÄNDIG innerhalb der nächsten Prüfungsanmeldephase vorgenommen werden. Die Möglichkeit zur Verbesserung muss während der darauffolgenden zwei Semester in Anspruch genommen werden. Es müssen keine gesonderten Anträge beim ZPA gestellt werden.
Regelung bei Teilprüfungen:
Bei Modulprüfungen, die aus zwei Prüfungsleistungen bestehen, kann es nun sein, dass eine der beiden Leistungen bestanden wurde und die andere nicht. In diesem Fall gilt die gesamte Modulprüfung als nicht bestanden. Bei der Anwendung der Freiversuchsregelung werden dann beide Prüfungsleistungen zurückgesetzt, da der Freiversuch die Modulprüfung betrifft und nicht die einzelne Prüfungsleistung. Wurde also eine von zwei Leistungen bestanden und soll diese Leistung nicht verloren gehen, dann darf keine Wertung als Freiversuch erfolgen. Ausnahmsweise und nur in diesem Fall haben Sie auch ohne ausdrückliche Regelung in der jeweiligen Rahmenprüfungsordnung die Möglichkeit innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des letzten Prüfungsergebnisses beim Prüfungsausschuss zu beantragen, dass die Modulprüfung nicht als Freiversuch gewertet wird. Dies gilt auch für Verbesserungsversuche.

 

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr ZPA


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