Abgabetermine für schriftliche Arbeiten im Wintersemester 2020/2021

Das Rektorat hat in seiner Sitzung am 04.01.2021 eine Ausnahmesituation gemäß §§ 1a der Rahmenprüfungsordnungen sowie eine Hemmung der Bearbeitungsfristen für schriftliche Arbeiten (Prüfungsleistungen) beschlossen. Diese Hemmung bezieht sich auf den Zeitraum 16.12.2020 bis zum 15.01.2021.

Alle schriftlichen Arbeiten, die laut SPSO eine Bearbeitungsfrist von 4 / 6 / 8 Wochen haben und/oder im März 2021 abgegeben werden müssen, werden NICHT automatisch um 31 Tage verlängert. Der Beginn der Bearbeitungszeit bei diesen Prüfungsleitungen war der 01.02.2021 und fällt somit NICHT in den oben genannten Zeitraum.

Sie haben die Möglichkeit weiterhin einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen, z.B. wegen Praktika, Krankschreibung, individuelle Anliegen.
Den Antrag finden Sie hier.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ihr ZPA


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