Merkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfrist

Sollte bei Ihnen während des Studiums ein Anspruch auf Mutterschutz bestehen, gibt es mit Blick auf die Modulprüfungsverfahren einige Besonderheiten zu beachten. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung dem ZPA mitzuteilen, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind.

Im Merkblatt zu Prüfungen in der Mutterschutzfrist finden Sie allgemeine Hinweise zu den Festlegungen, die bei Prüfungen in der Mutterschutzfrist gelten. Für Rückfragen hierzu stehen wir gern zur Verfügung.

Zum Download des Merkblatts (pdf) klicken Sie bitte auf das Bild.

Für allgemeine Informationen zum Mutterschutzgesetz verweisen wir auf die Seiten des Student Service Center - Link.