Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie für Prüfungen im Wintersemester 2021/2022

Aufgrund der aktuellen Situation hat das Rektorat beschlossen, dass der Zustand höherer Gewalt auch für das Wintersemester 2021/2022 vorliegt.
Die RPO-LA, 3.ÄS regelt die Durchführung von Prüfungen in so einem Fall.

Konkret gilt für ALLE Prüfungen (alle Prüfungsformen, reguläre Versuche, Wiederholungen, Freiversuche):

Prüfungen, die mit „nicht bestanden“ gewertet werden oder angemeldete Prüfungen, die nicht angetreten werden („nicht erschienen“), erhalten automatisch einen anerkannten Rücktritt! Die Eintragung des Rücktrittes im Prüfungsportal erfolgt, sobald wir die Rückmeldung des/r jeweiligen Prüfer*in erhalten haben.
Die Beantragung eines anerkannten Rücktrittes per Mail ist somit nicht notwendig.

Ausnahme:
Täuschungsversuche werden weiterhin mit „nicht bestanden“ oder 5,0 bewertet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Viel Erfolg für die Prüfungen und bleiben Sie gesund!


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