Regelungen für Prüfungsleistungen im Sommersemester 2022

Sehr geehrte Lehramtsstudierende,

für das Sommersemester 2022 hat das Rektorat keinen neuen Beschluss zu §1a Abs. 8 der RPO LA gefasst.
Das heißt, dass nicht bestandene Prüfungsleistungen ab sofort wieder gewertet werden.

Folgende Ausnahme gibt es:

Ersatzleistungen
Die Studierenden sind nicht verpflichtet an einer Prüfung, die in abweichender Prüfungsart oder abweichenden Umfang durchgeführt wird, teilzunehmen. Die Nichtteilnahme der Studierenden trotz Anmeldung ist als begründeter Rücktritt gemäß § 20 Absatz 2 zu werten. (§1a Absatz 6 der RPO LA)

Haben Sie sich für eine Modulprüfung mit geänderter Prüfungsform angemeldet und treten diese nicht an, wird dieser Versuch als anerkannter Rücktritt (AR) gewertet. Nehmen Sie an der Prüfung teil, wird der Versuch gewertet.

Ob eine Modulprüfung in einer geänderten Prüfungsform stattfindet, sehen Sie im Bemerkungsfeld der angemeldeten Prüfungen.

 

Bei der Beantragung von Rücknahmen / Rücktritten beachten Sie bitte folgende Punkte:

Das Formular Rücknahme der Prüfungsanmeldung gilt nur für Prüfung, die erstmalig angemeldet wurden. Sie können den Antrag bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin im ZPA einreichen.

Für ALLE Prüfungen können Sie bis zum Prüfungsbeginn einen Antrag auf anerkannten Rücktritt (AR) stellen. Hierfür reicht eine formlose Mail an zpauni-rostockde mit Angabe der Prüfungsnummer, - titel & prüfende Person.
Für unverändert stattfindende Prüfungen kann ein Rücktritt abweichend von § 20 Absatz 2 Satz 1 bis zum Prüfungsbeginn erklärt werden. (§1a Absatz 6 der RPO LA)
 

https://www.dienstleistungsportal.uni-rostock.de/corona-sonderinformationen/studium-und-digitale-lehre/regelungen-zu-pruefungen/

Viel Erfolg für die kommenden Prüfungen.
Ihr ZPA


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